Stellungnahme unserer Metropolie
bezüglich der Einäscherung
In den Mittel- und Nordeuropäischen Ländern, in
denen unsere Metropolie ihr Wirken entfaltet, ist die Einäscherung der
sterblichen Überreste von Verstorbenen eine gängige Praxis.
So greift man immer häufiger, vor allem aus
praktischen Gründen, auf sie zurück. Jedoch entspricht die Einäscherung
nicht der christlichen Lehre und man sollte von ihr absehen. Gott selbst
bestimmt es, dass der tote Körper wieder zu Erde werden soll, indem er sich
an den Menschen wendet, der infolge des Ungehorsams sterblich ist: „Im
Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst
zum Ackerboden, von dem du ja genommen bist. Denn Staub bist du und zu Staub
musst du zurück“ (Gen. 3,19). Die Orthodoxe Kirche verwirft die Einäscherung
der sterblichen Überreste ihrer Verstorbenen als ein Brauch, der gegen ihre
Lehre und die christliche Tradition ist. Die Verbrennung widerspricht der
Lehre von Tod und Auferstehung der Leiber genauso wie der Hochachtung vor
der menschlichen Person, also auch vor dem Leib, der gemäß dem Wort des Hl.
Apostels Paulus, ein Tempel des Heiligen Geistes ist (I. Kor. 6,19).
Sollten die Priester auf Familien treffen, die
dennoch auf die Einäscherung der Überreste ihrer verstorbenen Verwandten
bestehen, sollte der Bestattungsgottesdienst vor der Einäscherung abgehalten
werden.
Falls jedoch jemand aus Unwissenheit oder aus
anderen Gründen den zuständigen Priester erst nach der Einäscherung des
Leichnams eines Verstorbenen über dessen Tod informiert, dürfen die
Überreste zwar beerdigt werden, jedoch wird dann der Bestattungsgottesdienst
nicht mehr gefeiert. Stattdessen ist nur die Panichida (Totengedächtnisfeier),
mit Lesungen aus den Apostelbriefen und dem Evangelium durchzuführen.
Die erwürdigen Pfarrer werden gebeten, alle
unsere Gläubigen von dieser Lehre unserer Kirche in Kenntnis zu setzen.